Anwaltskanzlei Rumänien, Temeschburg

Anwaltskanzlei Makszem-Dumbraveanu

Anwalt in deutscher Sprache für Rumänien

Mitglied der Anwaltskammer Timis

Rechtsberatung und Rechtshilfe für rumänische Gesetze

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Anwaltskanzlei

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Rumänische Geburtsurkunden (mit oder ohne Apostille)
und
Internationale Geburtsurkunden aus Rumänien

für Personen die in Rumänien geboren wurden


Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen Ihre Geburtsurkunde aus Rumänien zu erhalten, ohne dass Sie nach Rumänien reisen müssen und ohne dass Sie uns eine notarielle Vollmacht bereit stellen müssen.
Es reicht, dass Sie mit uns einen Rechtshilfevertrag schließen, den wir Ihnen zukommen lassen werden.

Wir können für Sie zwei Arten von Geburtsdokumenten besorgen:

1. Ein Duplikat der Geburtsurkunde aus Rumänien

Ein Duplikat der Geburtsurkunde kann beantragt werden, wenn Sie kein solches Dokument mehr besitzen oder wenn Sie das Dokument in ein neues aktuelles Format wünschen.
Bei Bedarf können wir auf diese Geburtsurkunden auch eine Apostille aufbringen.

2. Internationalen Geburtsurkunden aus Rumänien

Die Internationalen Geburtsurkunden werden offiziell als ”Mehrsprachige Auszüge aus dem Geburtseintrag” bezeichnet.
Die Internationalen Geburtsurkunden aus Rumänien sind das Äquivalent der "Formule A" Urkunde aus Deutschland.
Im Gegensatz zum Duplikat der Geburtsurkunde, die nur in einer Kopie ausgestellt werden kann, ist die Internationale Geburtsurkunde in beliebig vielen Exemplaren erhältlich.
Wenn die ausländischen Behörden zusätzlich auch eine Ledigkeitsbescheinigung ("Ehefähigkeitszeugnis","Zölibats Bescheinigung") verlangen, können wir auch diese für Sie besorgen.

3. Geburtsurkunde aus Rumänien mit Scheidungs-Vermerke


Für den Rechtshilfevertrag den sie mit uns schließen müssen, benötigen wir:
  • eine Kopie Ihres Personalausweises
  • eine Kopie der alten Geburtsurkunde (falls verfügbar)
  • einen Nachweis der Namensänderung (falls Ihr Vor- oder Nachname geändert wurde).
Sie können uns alle Dokumente entweder per E-Mail oder per Post zusenden.

Wir können für Sie sofort tätig werden und den Antrag bei den Behörden einreichen, nachdem wir folgendes von Ihnen erhalten haben:
  • einen Unterzeichneten Rechtshilfevertrag
  • den Eingang der vereinbarten Zahlung
Der Zeitraum, in dem wir für sie ihre Geburtsurkunde in Rumänien erhalten können, variiert je nach Geburtsort zwischen 7 und etwa 30 Tagen.
Die Geburtsurkunde aus Rumänien wird Ihnen auf Wunsch per Post mit Rückeschein oder Kurierdienst DHL Express zugestellt.


Hinweis:
- Geburtsurkunden können nur für Personen die am Leben sind beschafft werden.
- Der Rechtshilfevertrag muss direkt mit der betroffene Person abgeschlossen werden.
- Wenn Sie Dokumente benötigen, die Ihre Eltern oder Großeltern betreffen, können wir zwar keine Original-Geburtsurkunden beschaffen, aber wenn Sie nachweisen, dass Sie ein Nachkomme der betroffenen Personen sind, können wir in Ihrem Namen dennoch Bescheinigungen mit den Daten aus dem Standesamt des Geburtsortes der betroffenen Person beschaffen.