Anwaltskanzlei Makszem-DumbraveanuAnwalt in deutscher Sprache für RumänienMitglied der Anwaltskammer TimisRechtsberatung und Rechtshilfe für rumänische Gesetze |
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Anwaltskanzlei
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Wir bieten Ihnen in Rumänien und deutscher Sprache unsere langjährigen Erfahrungen in: Rechtsgebieten und Rechtsbereiche
Gestaltung von Dokumenten
Rechtsbeistand und anwaltliche Vertretung in Rumänien
für einzelnen personen und juristische Personen, rumänienweit vor alle Instanzen, Behörden, Notare und Rechtsvollstrecker.
BeschaffungenUnsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen Urkunden aus Rumänien zu erhalten, ohne dass Sie nach Rumänien reisen müssen und ohne dass wir eine notarielle Vollmacht dafür benötigen. Sie erhalten ihre Urkunden aus Rumänien per Post. Bei Bedarf beantragen wir für Sie bei den Ämtern folgende Dokumente, auf Wunsch auch mit "Haager Apostille", und lassen sie Ihnen zukommen:
Man bezeichnet so, den amtlichen Nachweis, das Sie nicht mit einer andere nicht aufgelösten Ehe, in Rumänien registriert sind.
(im Rahmen desselben Verfahrens) Wenn die Ehe oder Scheidung außerhalb der Europäischen Union (z. B. im Vereinigten Königreich) stattgefunden hat, muss die Gerichtsentscheidung von einem Gericht in Rumänien anerkannt werden, bevor die Erwähnungen der Ehe oder Scheidung aus dem Ausland beim rumänischen Standesamt registriert werden können. Unsere Kanzlei kann Ihnen rechtlichen Beistand bieten und Sie in einem solchen Gerichtsverfahren vor den Gerichten in Rumänien vertreten. Die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde erfolgt im Regelfall durch ein Konsulat des Staates,
in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Dies erfolgt mittels Aufbringung einer sogenannten Legalisation, auch Echtheitsbestätigung durch das Konsulat.
Anträge und Beschwerden beim BehördenGrundbucheintragung und GrundbuchauszugBeglaubigte Übersetzungen
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