Anwalt für Rumänien
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Zwangsvollstreckung von Titeln in Rumänien
Zwangsvollstreckung von Titeln in Rumänien
Europäische Zahlungsbefehl in Rumänien
exekutive Forderungsbetreibung gegen Schuldner in Rumänien
Wenn Sie eine Geldforderung aus Deutschland in Rumänien eintreiben wollen, hängt das Verfahren davon ab, ob Sie bereits ein Urteil haben oder nicht. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Sie haben noch kein Urteil (nur Forderung)
Es darf sich nicht um familienrechtliche oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten handeln.
Die Forderung muss grenzüberschreitend sein.
Sie als Gläubiger sind also in Deutschland, der Schuldner in Rumänien.
Dann können Sie versuchen, entweder
Europäisches Mahnverfahren
Europäischer Zahlungsbefehl ist der offizielle Begriff aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU (außer Dänemark) verwendet.
Zweck des europäischen Zahlungsbefehls ist, eine vereinfachte grenzüberschreitende Eintreibung unbestrittener Geldforderungen in der EU.
Der Gläubige beantragt beim zuständigen Gericht in seinem Land einen Zahlungsbefehl, der dann EU-weit anerkannt wird.
Der Schuldner kann innerhalb einer Frist (meist 30 Tage) widersprechen.
Ohne Widerspruch wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar und kann wie ein nationales Urteil in anderen EU-Staaten vollstreckt werden.
Europäisches Mahnverfahren ist der umgangssprachliche Name in Deutschland für das gleiche EU-Mahnverfahren. Juristisch korrekt ist aber der Begriff „Verfahren für einen Europäischen Zahlungsbefehl“
Zuständig für Europäische Zahlungsbefehle in Deutschland, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin.
Weitere Infos und ein Formular finden sie hier : www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/das-gericht/zustaendigkeiten
Vorteile des europäischen Zahlungsbefehls:
- Einfaches Formularverfahren (Formular A).
- Wird europaweit vollstreckbar, ohne weiteres Verfahren in Rumänien.
Ablauf:
- Antrag auf Europäisches Mahnverfahren stellen (per Formular A)beim Amtsgericht Wedding in Berlin.
- Der Schuldner kann innerhalb von 30 Tagen widersprechen.
- Wenn der Schuldner nicht fristgemäs wiederspricht, entsteht automatisch ein vollstreckbarer Titel.
- Die Vollstreckung können Sie dannach über einen rumänischen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Wir können Ihnen dabei gerne behilflich sein.
Normale Klage in Deutschland (Zivilprozess)
Sie können den Schuldner auch in Deutschland verklagen, wenn ein Gerichtsstand in Deutschland existiert.
Das ist der Fall, wenn Sie z.B. den Vertrag in Deutschland abgeschlossen haben, oder die Leistung in Deutschland erbracht wurde.
Ergebnis: Sie erhalten ein deutsches Urteil.
Dannach erhalten Sie eine Bescheinigung nach EU-Verordnung 1215/2012 (Art. 53), die in Rumänien anerkannt und vollstreckt werden kann.
Sie haben bereits ein deutsches Urteil
Dann gibt es zwei Wege zur Vollstreckung in Rumänien:
Vollstreckung beantragen, nach Brüssel-Ia-Verordnung
Die Brüssel-Ia-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der Europäischen Union. Sie ist eine Neufassung der vorherigen Brüssel-I-Verordnung und dient der Harmonisierung des internationalen Zivilverfahrensrechts in der EU.Gilt für unbestrittene Forderungen, Urteil muss endgültig sein.
Seit 2015 ist kein Anerkennungsverfahren mehr notwendig, wenn Sie ein deutsches Urteil mit Art. 53-Bescheinigung haben.
Diese bekommen Sie beim Gericht, das das Urteil erlassen hat.
Damit können Sie in Rumänien vollstrecken, ohne dass ein rumänisches Gericht das Urteil nochmal prüfen muss.
Dazu müssen Sie folgendes :
- Die erforderliche Übersetzung des Urteils und der Bescheinigung veranlassen (Rumänisch)
- Den Gerichtsvollzieher in Rumänien beauftragen.
Wir können Ihnen dabei gerne behilflich sein.
Vollstreckung beantragen, mit Europäischer Vollstreckungstitel
Der Europäische Vollstreckungstitel (EVT) wird von dem deutschen Gericht ausgestellt welches das Urteil erlassen hat (Bescheinigung nach EU-Verordnung 805/2004.), Der EVT muss an die für die Vollstreckung zuständige Stelle in dem Mitgliedstaat geschickt werden, in dem der Schuldner lebt oder in dem sich sein Vermögen befindet.Dieses gilt für unbestrittene Forderungen, das Urteil muss endgültig sein.
Auch hiermit ist eine direkte Vollstreckung in Rumänien möglich.
Dazu müssen Sie folgendes :
- Die erforderliche Übersetzung des Urteils und der EVT veranlassen (Rumänisch)
- Den Gerichtsvollzieher in Rumänien beauftragen.
Wir können Ihnen dabei gerne behilflich sein.
Hinweise:
Gerichtsvollzieher
In Rumänien können Gerichtsvollzieher nur tätig werden, wenn Sie einen vollstreckbaren Titel haben (EU-Mahnbescheid, Urteil mit EU-Bescheinigung, EVT).Übesetzung
In Rumänien ist eine Übersetzung der Urteile ins Rumänische immer Pflicht. Wir können Ihnen dabei gerne behilflich sein.Vertretung
Wenn Sie über einen vollstreckbaren Titel verfügen (Urteil, Europäische Zahlungsbefehls, usw.), können wir Ihnen Rechtsbeistand und Vertretung im Verhältnis zu den zuständigen Gerichtsvollziehern in Rumänien anbieten, um die Zwangsvollstreckung des Schuldners in Rumänien einzuleiten, und anschließend weiterzuverfolgen.Antrag auf Vollstreckung
Wir können für Sie sofort tätig werden und den Antrag bei den Behörden einreichen, nachdem wir folgendes von Ihnen erhalten haben:- einen unterzeichneten Rechtshilfevertrag
- den Eingang der vereinbarten Zahlung